Hafen- und Geländeordnung BCE/Oste e.V.
- Diese Hafen- und Geländeordnung gilt für Mitglieder und Gäste.
Die Anleger / Pontons und das dazugehörende genutzte Gelände, die Slippanlage
nebst der Zufahrt, der Parkplatz und das Bootshaus dürfen nur von Mitgliedern,
Besatzung und deren Gästen betreten werden.
Das Laufen, Radfahren und Angeln auf/von den Anlegern ist aus Sicherheitsgründen
zu unterlassen.
Die Anleger-, Slippanlage-, Parkplatz- und Zufahrtsbeschilderung ist unbedingt zu
beachten und Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen werden als Hausfriedensbruch verfolgt.
Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
Eine Haftung jeglicher Art wird seitens des BCE/Oste e.V. nicht übernommen.
Den Anordnungen des BCE/Oste e.V.-Vorstandes nebst Hafenmeister ist Folge zu
leisten.
Bootsbesitzer haben zur Saison gem. Mitgliederversammlung vom 25.01.2002
spätestens 14 Tage nach der Jahreshauptversammlung dem Hafenmeister
mitzuteilen, ob sie einen Liegeplatz für das lfd. Jahr benötigen und dem
Hafenmeister, sofern noch nicht geschehen, eine Kopie der Bootsversicherung
vor dem Slippvorgang vorzulegen. - Der Vorstand nebst Hafenmeister darf nur solchen Fahrzeugen das Anlegen gestatten,
für die die Abmessungen, die Stabilität und die Festigkeit der Anlage ausreichen.
Es dürfen keine zwei Boote nebeneinander an der Anlage festmachen.
Die vom Vorstand nebst Hafenmeister zugewiesenen Liegeplätze müssen unbedingt
eingehalten werden. - Die Gäste werden gebeten, sich beim Hafenmeister, Clubwart oder eines der
Vorstandsmitglieder anzumelden und das Liegegeld lt. Aushang zu entrichten
und es dem Kassenwart zu übergeben. - Jedes Boot muß ausreichend festgemacht werden.
Die Festmacher müssen ausreichend bemessen sein.
Die Verwendung von Drähten ist nicht zulässig.
Beim Verlassen des Geländes müssen die Leinen ordentlich aufgeschossen sein. - An jedem Boot sind an der Seite zum Anleger mindestens zwei Fender, der
Bootsgröße entsprechend, anzubringen. - Änderungen an den Schlengeln, Anlegern, und Festmacherbügeln sind nicht erlaubt.
Auf den Schlengelbelag dürfen keine zusätzlichen Beschläge, Teppiche usw. fest
angebracht werden.
Zusätzliche Fenderungen an den Schlengeln müssen vom Vorstand Zustimmung
finden. - Vor jeder längerer Fahrt sollten sich alle Bootsführer in dem im Bootshaus
ausliegendem Buch mit der Abfahrtszeit und der ungefähren Rückkehr eintragen,
damit dem Vorstand nebst Hafenmeister die Einweisung von Gastbooten und das
rechtzeitige Freimachen der Plätze erleichtert werden kann. - Das Lagern von Gegenständen, Beibooten, Räusen, Fischereigeräten aller Art, Grill
oder Räuchereinrichtungen usw. auf den Anlegern ist nicht zulässig.
Teile der Boote (z.B. Klüverbäume) dürfen nicht in den Verkehrsbereich der Schlengel
nebst Slippanlage ragen. - Für das Lagern von Beibooten oder Jollen an Land, in und an der Slippanlage, ist auch
eine Genehmigung des Vorstandes nebst Hafenmeister erforderlich. Diese kann erteilt
werden, soweit Platz vorhanden ist. - Die Entnahme von Strom an den dafür vorgesehenen Steckdosen ist vorher mit dem
Vorstand nebst Hafenmeister abzustimmen. Der Stromverbrauch muß bezahlt werden. - Abfälle dürfen unter keinen Umständen in das Wasser oder auf das Gelände
geworfen werden. Der Müllbehälter steht am Bootshaus zur Verfügung. - Die Verordnung über die Häfen im Lande Niedersachsen -Allgem. Hafenordnung
vom 05.03.1975- und die dazu erlassenen besonderen Vorschriften gelten
uneingeschränkt.
Boote mit Motorantrieb dürfen den Anleger nur mit langsamer Fahrt passieren. - Verstöße gegen diese Anleger-, Geländeordnung, die trotz Aufforderung durch den
Vorstand nebst Hafenmeister nicht unterbleiben, können zum Verlust des Liegeplatzes
führen.
Die vorstehende Hafen-/Geländeordnung wurde von der Mitgliederversammlung am
11.Jan.1985 verlesen und genehmigt, sowie durch Mitgliederbeschlüsse ergänzend
übernommen.
Bremervörde-Elm, 25.01.2002
Bootsclub Elm/Oste e.V.
Vorsitzender Thorsten Schelski
stellvertr. Vors. Torsten Dankers
Kassenwart Kurt Müller
Schriftführer Bernd Warnecke
Hafenmeister Harald Brand